Stellvertretender Landesfachwart

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    Diese Position ist derzeit unbesetzt, da sich auf der Landesfachtagung niemand zur Wahl gestellt hat.

    Die Wahlperiode beträgt in der Regel 4 Jahre.

Aufgaben:

Der stellvertretende Landesfachwart

  • vertritt den Landesfachwart im Verhinderungsfall und übernimmt seine Aufgaben (und hat dann auch Stimmrecht bei der Bundestagung-Prellball).
     
  • übernimmt kommissarisch die Aufgaben von ausscheidenden LFA-Mitgliedern bis zur Neuwahl.
     
  • ist zuständig für Breiten-, Freizeit- und Schulsport.
     

kann im Einvernehmen mit dem LFA einzelne Aufgaben an andere Mitglieder des LFA oder auch andere geeignete Personen deligieren.

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